Du weißt nicht mehr weiter und bist auf der Suche nach einer Hilfe bei der Kindererziehung, weil du die Probleme nicht mehr alleine bewältigen kannst? – Dann gibt es einige Möglichkeiten, die wir dir hier zusammenfassen und erläutern.
Hilfe zur Kindererziehung – Hilfreiche Informationen!
Jeder Sorgeberechtigter eines Kindes oder Jugendlichen, kann einen Antrag bei seinem zuständigen Jugendamt stellen und hat Anspruch auf Hilfe.(HzE), wenn eine dem Wohle des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist.
Zuerst wird das Jugendamt den Fall prüfen und danach entscheiden, ob die Hilfe notwendig ist. Wenn dem so ist, setzen sich alle Beteiligten mit dem Jugendamt zusammen und überlegen welche Hilfe am besten geeignet ist und daraufhin wird ein Hilfeplan erstellt.
Was fällt alles unter Hilfen zur Kindererziehung?
- die Sozialpädagogische Familienhilfe auch intensive Einzelbetreuung
- die Erziehungsberatung
- die Vollzeitpflege
- das Betreute Wohnung
- der Erziehungsbeistandschaft
- die Heimerziehung
Hierbei handelt es sich um kommunale Leistungen der Kinder beziehungsweise Jugendlichen und dies sind alles Hilfen zur Kindererziehung, die jeder in Anspruch nehmen kann.
Im Strafgesetzbuch VII sind diese gesetzliche Regelungen zu Hilfen der Kindererziehung in den § 22 bis 40 beschrieben. In aller Regel werden diese Hilfen nachdem ein Hilfeplan durchgeführt wurde auch gewährt.
Diese Hilfen werden freiwillig angeboten. Wenn aber beispielsweise das Kindeswohl gefährdet ist, wie zum Beispiel : Vernachlässigung, körperliche oder seelische Gewalt, Missbrauch. Ebenso wenn die Eltern alkohol- oder drogenabhängig sind. Dann ist Gefahr in Verzug und das Jugendamt muss etwas unternehmen .Oft sind es sogar Familienmitglieder oder auch Nachbarn die das mit bekommen und das zuständige Jugendamt informieren.
Vollzeithilfe
Eine Vollzeithilfe erfolgt dann oft. Das bedeutet eine Unterbringung des Kindes oder Jugendlichen in einer Pflegefamilie oder einer Erziehungsstelle. In jedem Fall in eine familiengerechte Unterbringung.
Die Familie durch intensive Begleitung und Betreuung zu unterstützen, diese Funktion hat die Sozialpädagogische Familienhilfe. So hat die Familie für eine bestimmte Zeit einen Sozialpädagogen oder Sozialpädagogin, der oder die, die Familie zuhause besucht. Diese Familienhilfe wird meist bei Problemen in der Erziehung oder schweren Krisen eingesetzt. Hinzu kommt, dass die Familie freiwillige Mitarbeit leistet.
Das betreute Wohnen gibt es für Jugendliche und junge Erwachsene. Dies ist dann sinnvoll, wenn der Jugendliche den Anforderungen . Die Jugendlichen werden dabei unterstützt, selbstständig zu werden und ihren Alltag selbst zu gestalten Das ist der Sinn des Betreuten Wohnens.
Betreutes Wohnen
Dieses Betreute Wohnen, muss der Sorgeberechtigte oder der Volljährige selbst beantragen. Voraussetzung ist, ein Hilfeplanverfahren. Dann gibt es noch die sogenannten Vollzeitpflege, dabei wird das Kind aus seiner Familie geholt. Es gibt eine kurzzeitige oder aber eine dauerhafte Vollzeitpflege. Die kurzzeitigen Vollzeitpflege, ist für den Fall einer akuten Krisensituation ( familiäre Konflikte und Gefährdungen ) .
Bei der dauerhaften Vollzeitpflege, wird das Kind viele Jahre beziehungsweise bis zur Volljährigkeit in einer Pflegefamilie untergebracht. Die Pflegefamilie hat, gerade bei jüngeren Kindern, Vorrang vor der Heimerziehung.
Eine kostenlose Hilfe ist die Erziehungsberatung , die bei Erziehungsfragen, beispielsweise bei persönlichen oder auch familienbezogenen Problemen, durch Fachkräfte Unterstützung bietet. Auch in Krisensituationen helfen sie und geben einen ersten Rat.
Die Unterbringung und die Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung versteht man unter einer Heimerziehung. Diese Entscheidung wird gemeinsam mit der Einrichtung, dem Jugendamt und den Eltern des Kindes oder des Jugendlichen getroffen.
Pädagogisch werden die Kinder oder Jugendliche, Tag und Nacht betreut. Zudem wird sich um die schulische oder berufliche Bildung der Kinder und Jugendlichen aktiv befasst. Natürlich werden die Kinder und Jugendlichen in ihrer persönlichen Entfaltung unterstützt. Die Elternrolle wird soweit und so gut es geht übernommen.
Erziehungsbeistandschaft
Begriffe aus der Kinder und Jugendhilfe sind Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer. Zur ambulanten Hilfe zählt auch die Erziehungsbeistandschaft.
Voraussetzung für diese Art von Hilfe ist , dass die freiwillig und aktiv mitgearbeitet wird. Über den individuellen Bedarf und die geeignete Form der Hilfe entscheidet das Jugendamt.
Entweder Personensorgeberechtigte( meist die Eltern), Vormund oder Pfleger haben Rechtsanspruch auf Hilfen zur Kindererziehung , wenn eine entsprechende Erziehung zum Wohl der Kinder und Jugendlichen nicht gewährleistet ist. Die Hilfe muss für die Entwicklung der Kinder oder Jugendlichen geeignet und notwendig sein.
Für die Gewährung entsprechender Hilfen ist das (Hilfeplanverfahren) die Grundlage für entsprechender pädagogischer Angebote. In diesem ( Hilfeplanverfahren ) müssen das Jugendamt, die Sorgeberechtigten sowie die Kinder oder Jugendlichen beteiligt sein.
Vielen Dank für den Beitrag. Interessant zu wissen, dass das Betreute Wohnen vom Sorgeberechtigten oder dem/der Volljährigen selbst beantragt werden muss. Meine Freundin ist gerade in der schwierigen Situation sich um ein Betreutes Wohnen für ihre Tochter zu kümmern.